Rechtslage zu Gebrauchtsoftware: Legaler Kauf und Verkauf
Die Rechtslage beim Kauf gebrauchter Software von usedSoft ist eindeutig. Laut Europäischem Gerichtshof ist der Kauf legal. In der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird festgestellt:
„Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‚gebrauchten‘ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.“
Mit seinem Urteil hat der EuGH als oberstes rechtssprechendes Organ der Europäischen Union endgültig für Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.